Brandschutzwissen und praktische Handlungssicherheit bleiben nicht automatisch erhalten. Die DGUV Information 205-023 nennt für die Auffrischung einen bewährten Zeitraum von drei bis fünf Jahren. Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet, ob ein kürzeres Intervall erforderlich ist.
Der Regelfall: drei bis fünf Jahre
In diesem Zeitraum sollen die fachkundige Unterweisung und praktische Übung wiederholt werden. Der konkrete Termin hängt von Brandgefährdung, betrieblichen Erfahrungen und der Häufigkeit praktischer Übungen ab.
Wann ist eine frühere Wiederholung sinnvoll?
- Wesentliche Änderungen von Arbeitsverfahren oder Stoffen
- Neue Feuerlöscheinrichtungen oder Alarmwege
- Umbauten und geänderte Fluchtwege
- Erkenntnisse aus Brandereignissen oder Übungen
- Lange Unterbrechung oder erkennbare Unsicherheit
Erhöhte Brandgefährdung
Wo Brände schneller entstehen oder sich ausbreiten können, reicht ein langes Standardintervall möglicherweise nicht. Praktische Übungen sollten die vorhandenen Löschmittel und realistischen betrieblichen Szenarien berücksichtigen.
Unterweisung und Helferausbildung unterscheiden
Alle Beschäftigten benötigen regelmäßig Unterweisung zum Verhalten im Brandfall. Die wiederkehrende Ausbildung der Brandschutzhelfenden enthält zusätzlich praktische Löschübungen und vertieft ihre besondere Rolle.
Termine systematisch überwachen
Eine zentrale Qualifikationsmatrix mit Ausbildungsdatum, Einsatzbereich, Schicht und geplantem Wiederholungstermin verhindert Lücken. Änderungen und Abwesenheiten müssen auch zwischen den Terminen nachgeführt werden.
Fazit
Drei bis fünf Jahre sind ein bewährter Rahmen, kein automatischer Anspruch auf den längsten Zeitraum. Die betriebliche Gefährdung und tatsächliche Handlungssicherheit bestimmen den passenden Termin.