Grundsätzlich können Beschäftigte aus unterschiedlichen Bereichen Brandschutzhelfer werden. Entscheidend sind eine geeignete Ausbildung, persönliche Eignung und die tatsächliche Verfügbarkeit im Betrieb. Die Auswahl sollte nicht allein nach Freiwilligkeit oder Bürostandort erfolgen.
Welche formalen Voraussetzungen gelten?
Die ASR A2.2 verlangt eine ausreichende Zahl von Beschäftigten, die durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut sind. Die DGUV Information 205-023 beschreibt Inhalt und Umfang dieser Ausbildung.
Persönliche Eignung
Die Person muss die vorgesehenen Aufgaben sicher ausführen können. Gesundheitliche Einschränkungen, starke Rauch- oder Hitzeempfindlichkeit und individuelle Belastbarkeit sind vertraulich und angemessen zu berücksichtigen. Eine pauschale Alters- oder Berufsgrenze gibt es nicht.
Betriebliche Eignung
Sinnvoll sind Personen, die regelmäßig anwesend sind, ihre Bereiche kennen und im Ereignisfall erreichbar bleiben. Schichtarbeit, Außendienst und Homeoffice beeinflussen die Auswahl. Auch räumliche Verteilung und Vertretung müssen passen.
Was gehört zur Ausbildung?
Neben den Grundlagen der Verbrennung und betrieblicher Brandschutzorganisation gehört eine praktische Löschübung dazu. Die Teilnehmenden lernen Gefahren und Grenzen eines Löschversuchs sowie das Verhalten bei Alarm und Räumung.
Auswahl in fünf Schritten
- Bedarf je Standort, Bereich und Schicht ermitteln
- Geeignete und verfügbare Personen ansprechen
- Ausbildung bei fachkundigem Anbieter organisieren
- Aufgaben und Alarmabläufe betriebsspezifisch ergänzen
- Wiederholung und Nachweise zentral überwachen
Fazit
Brandschutzhelfer müssen nicht aus einer bestimmten Berufsgruppe kommen. Gute Auswahl verbindet Eignung, Ausbildung, Ortskenntnis und Verfügbarkeit – damit die Funktion im Ernstfall tatsächlich besetzt ist.