Eine feste Minutenzahl für jede Brandschutzhelfer-Ausbildung gibt es nicht. Der Umfang muss zu Teilnehmerzahl, Vorkenntnissen und betrieblicher Brandgefährdung passen. Die DGUV Information 205-023 nennt als Orientierung zwei Unterrichtseinheiten Theorie und eine Unterrichtseinheit Praxis bei normaler Brandgefährdung.
Was bedeutet Unterrichtseinheit?
Eine Unterrichtseinheit umfasst üblicherweise 45 Minuten. Bei normaler Brandgefährdung ergibt die genannte Orientierung damit etwa 90 Minuten Theorie plus 45 Minuten Praxis. Organisatorische Zeiten, Pausen, Einweisung und Teilnehmerwechsel kommen hinzu.
Welche Theorie gehört dazu?
Behandelt werden Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, Brandklassen, Wirkungsweise von Löschmitteln, betriebliche Brandschutzorganisation, Alarmierung sowie Gefahren und Grenzen der Entstehungsbrandbekämpfung.
Warum die Praxis unverzichtbar ist
Alle Teilnehmenden sollen den Umgang mit der vorhandenen Feuerlöscheinrichtung üben. Nur zuzusehen reicht für die praktische Handlungssicherheit nicht aus. Die Übung muss sicher organisiert und fachkundig angeleitet werden.
Wann dauert die Ausbildung länger?
- Erhöhte Brandgefährdung oder besondere Löschmittel
- Große Teilnehmergruppen
- Komplexe Betriebs- und Alarmorganisation
- Besondere Personengruppen oder Evakuierungsaufgaben
- Zusätzliche betriebliche Übungen und Begehungen
Qualität vor Geschwindigkeit
Ein sehr kurzer Termin ist kein Vorteil, wenn Inhalte nur abgelesen werden oder Teilnehmende nicht selbst üben. Entscheidend ist, dass Lernziele erreicht, Fragen geklärt und die betriebliche Situation verständlich übertragen werden.
Fazit
Planen Sie bei normaler Brandgefährdung mindestens den fachlich vorgesehenen Umfang plus Organisationszeit ein. Bei besonderen Risiken muss die Ausbildung angepasst und gegebenenfalls erweitert werden.