Die Ausbildung von Brandschutzhelfenden muss durch eine fachkundige Person erfolgen. Entscheidend ist nicht allein eine Berufsbezeichnung, sondern die Kombination aus aktuellem Brandschutzwissen, praktischer Erfahrung, didaktischer Fähigkeit und sicherer Organisation der Löschübung.
Was bedeutet fachkundig?
Fachkundig ist, wer die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen besitzt, die Lerninhalte sicher vermitteln und praktische Übungen beurteilen kann. Die DGUV Information 205-023 nennt beispielhaft Personen mit entsprechender Brandschutzqualifikation und Einsatzerfahrung.
Fachwissen und Praxiserfahrung
Ausbilder müssen Verbrennungsgrundlagen, Brandklassen, Löschmittel, Gefahren und betriebliche Brandschutzorganisation beherrschen. Sie müssen außerdem die Grenzen eines Löschversuchs realistisch vermitteln.
Lehrkompetenz und Teilnehmerorientierung
Eine gute Ausbildung erklärt nicht nur Regeln, sondern überprüft Verständnis und praktische Ausführung. Inhalte müssen zur Zielgruppe, Sprache und betrieblichen Gefährdung passen.
Sichere praktische Übung
Übungsanlage, Löschmittel, Sicherheitsabstände, Wetterbedingungen und Notfallvorsorge müssen geeignet sein. Jede teilnehmende Person soll die Handhabung praktisch üben können.
Was Unternehmen bei der Auswahl prüfen sollten
- Qualifikation und aktuelle Fachkunde des Ausbilders
- Erfahrung mit praktischen Löschübungen
- Anpassung an betriebliche Gefährdungen
- Teilnehmerzahl und tatsächliche Übungszeit
- Nachweis mit Inhalten, Datum und Teilnehmenden
Fazit
Die Qualität der Ausbildung entscheidet über Handlungssicherheit. Unternehmen sollten nicht nur nach einem Zertifikat fragen, sondern nach Fachkunde, Übungskonzept und betrieblicher Anpassung.