„Brandgefahr“ ist keine pauschale Eigenschaft eines Raumes. Sie entsteht aus dem Zusammenspiel von Zündquellen, brennbaren Stoffen, Sauerstoff, Arbeitsabläufen und der möglichen Brandausbreitung. Die Gefährdungsbeurteilung übersetzt diese Faktoren in konkrete Schutzmaßnahmen.
Zündquellen erfassen
Dazu gehören offene Flammen, heiße Oberflächen, Funken, elektrische Fehler, Schweißarbeiten, elektrostatische Entladungen und Selbstentzündung. Entscheidend ist nicht nur das Vorhandensein, sondern ob die Zündquelle wirksam auf einen Brennstoff treffen kann.
Brandlasten und Stoffeigenschaften bewerten
Papier, Verpackungen, Kunststoffe, Holz, brennbare Flüssigkeiten, Gase und Akkus verhalten sich unterschiedlich. Mengen, Lagerform, Abstände und mögliche Freisetzung bestimmen, wie schnell sich ein Brand entwickeln kann.
Brandausbreitung und Personengefährdung
Offene Durchbrüche, fehlende Abschottungen, blockierte Brandschutztüren oder Lüftungsanlagen können Rauch und Feuer weiterleiten. Zusätzlich sind Anzahl, Ortskenntnis und Mobilität der anwesenden Personen zu berücksichtigen.
Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip
Gefahren werden möglichst an der Quelle beseitigt oder reduziert. Technische Maßnahmen stehen vor organisatorischen und persönlichen Maßnahmen. Im Brandschutz bedeutet das beispielsweise Ersatz kritischer Stoffe, sichere Anlagen, Brandabschnitte, klare Lagerregeln und Unterweisung.
Wann muss neu beurteilt werden?
- Neue Maschinen oder Arbeitsstoffe
- Umbauten und Nutzungsänderungen
- Geänderte Lagerhöhen oder Mengen
- Brandereignisse und Beinaheereignisse
- Erkenntnisse aus Prüfungen, Übungen oder Begehungen
Fazit
Eine gute Brandgefährdungsbeurteilung bleibt nicht allgemein. Sie benennt konkrete Gefahren, Verantwortliche, Fristen und Wirksamkeitskontrollen – und wird aktualisiert, bevor Veränderungen neue Risiken schaffen.