Die bekannte Fünf-Prozent-Regel ist ein wichtiger Richtwert, aber keine pauschale Antwort für jeden Betrieb. Die ASR A2.2 nennt bei normaler Brandgefährdung einen Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten als in der Regel ausreichend. Die Gefährdungsbeurteilung kann einen höheren Bedarf ergeben.
Wie wird die Grundzahl berechnet?
Ausgangspunkt ist die Zahl der Beschäftigten, die im betrachteten Bereich oder in der Schicht anwesend sind. Fünf Prozent werden auf eine praktikable ganze Zahl aufgerundet. Ein Betrieb mit 60 gleichzeitig anwesenden Beschäftigten benötigt im Regelfall mindestens drei verfügbare Brandschutzhelfende.
Wann reicht die Fünf-Prozent-Regel nicht?
Ein höherer Anteil kann nötig sein, wenn erhöhte Brandgefährdung besteht, viele Personen anwesend sind, die räumliche Ausdehnung groß ist oder Menschen bei der Selbstrettung Unterstützung benötigen. Auch komplexe Produktionsprozesse und Gefahrstoffe erhöhen den Organisationsbedarf.
Anwesenheit statt Kopfzahl
Gezählt werden nicht nur ausgebildete Personen auf einer Liste, sondern verfügbare Personen im Betrieb. Urlaub, Krankheit, Schichtarbeit, Homeoffice und Außendienst müssen durch einen Sicherheitszuschlag und Vertretungen aufgefangen werden.
Räumliche Verteilung
Brandschutzhelfende sollen ohne unnötige Wege in den relevanten Bereichen verfügbar sein. Mehrere Gebäude, Etagen, Hallen oder abgelegene Arbeitsbereiche sind deshalb getrennt zu betrachten.
Berechnung dokumentieren
- Beschäftigtenzahl je Schicht und Bereich
- Bewertung der Brandgefährdung
- Besondere Personengruppen und Räumungssituation
- Ausfallreserve und Vertretungen
- Namen, Ausbildungstermine und Wiederholungen
Fazit
Fünf Prozent sind bei normaler Brandgefährdung ein Regelfall, nicht das Ende der Planung. Eine belastbare Zahl berücksichtigt Risiko, Anwesenheit, räumliche Verteilung und typische Ausfälle.