Der Begriff AIDA ist aus anderen Bereichen bekannt, im Brandschutz jedoch kein festgelegter Rechts- oder Fachstandard. Ein Betrieb kann die vier Buchstaben trotzdem als interne Merkhilfe nutzen – sofern die Begriffe eindeutig definiert sind und die tatsächlichen Alarm- und Räumungsabläufe nicht vereinfacht oder verfälscht werden.
A wie Alarmierung
Ein Brand oder Brandverdacht muss unverzüglich gemeldet werden. Dazu gehören interne Alarmwege und der Notruf 112. Beschäftigte müssen wissen, welche Warneinrichtungen vorhanden sind und wie sie ausgelöst werden.
I wie Information
Eine Warnung muss verständlich sein: Was ist passiert, welcher Bereich ist betroffen und welche Handlung wird erwartet? Informationen dürfen die Räumung nicht verzögern. Zuständigkeiten und vorbereitete Durchsagen vermeiden widersprüchliche Anweisungen.
D wie Durchführung
Menschen verlassen den Gefahrenbereich über gekennzeichnete Fluchtwege und begeben sich zur Sammelstelle. Aufzüge werden im Brandfall nur genutzt, wenn sie ausdrücklich dafür vorgesehen sind. Niemand darf sich für einen Löschversuch selbst gefährden.
A wie Auswertung
Nach Alarm oder Übung wird geprüft, was funktioniert hat: Erreichbarkeit, Räumungsdauer, Vollzähligkeit, Einweisung der Feuerwehr und technische Störungen. Mängel erhalten Verantwortliche, Termine und eine dokumentierte Nachverfolgung.
Wichtig: Merkhilfe ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung
Die tatsächlichen Maßnahmen richten sich nach Arbeitsstättenverordnung, ASR, Brandschutzkonzept und Gefährdungsbeurteilung. Eine Eselsbrücke ist nur dann nützlich, wenn sie diese Vorgaben korrekt abbildet und regelmäßig geübt wird.
Fazit
Als intern definierte Merkhilfe kann AIDA Abläufe verständlicher machen. Entscheidend bleibt, dass Beschäftigte die realen Alarmmittel, Fluchtwege und Zuständigkeiten ihres Betriebs kennen.